Unfallversicherung für Selbstständige: Ab 2027 sinkt die Eintrittshürde
Wer angestellt ist, muss sich um die Unfallversicherung meist wenig Gedanken machen. Arbeitnehmende sind in der Schweiz obligatorisch nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert.
Für Selbstständigerwerbende sieht die Situation anders aus: Sie unterstehen grundsätzlich nicht der obligatorischen Unfallversicherung und müssen selbst entscheiden, wie sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern.
Ab 1. Januar 2027 wird der Zugang zur freiwilligen Unfallversicherung nach UVG nun deutlich erleichtert. Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung beschlossen.
Die bisherige Hürde: CHF 66'690
Selbstständigerwerbende können sich bereits heute freiwillig nach UVG versichern. Allerdings besteht eine relativ hohe Eintrittsschwelle: Bisher liegt diese bei 45 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes – das entspricht aktuell einem Jahreseinkommen von CHF 66'690. Wer als Selbstständigerwerbender weniger verdient, kann diese freiwillige Versicherung grundsätzlich nicht abschliessen.
Das betrifft ausgerechnet jene Personen besonders häufig, bei denen ein Unfall finanziell einschneidende Folgen haben kann: Selbstständige mit tieferen Einkommen, Personen in der Aufbauphase ihres Unternehmens sowie Teilzeitselbstständige. Auch Frauen sind überdurchschnittlich betroffen, weil sie häufiger in Teilzeit arbeiten.
Ab 2027 reichen CHF 44'460
Genau hier setzt die Revision an: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Eintrittsschwelle von 45 auf 30 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes gesenkt. Nach Angaben des Bundesrates könnten sich dadurch rund 40'000 zusätzliche Selbstständigerwerbende freiwillig nach UVG versichern.
Besonders interessant für Teilzeitselbstständige
Eine weitere Neuerung betrifft Personen, die ihre Selbstständigkeit nur in Teilzeit ausüben: Künftig können die Versicherer die Eintrittsschwelle abhängig vom Beschäftigungsgrad anpassen. Das ist insbesondere für Menschen interessant, die mehrere Tätigkeiten kombinieren – beispielsweise eine Teilzeitanstellung mit einer selbstständigen Tätigkeit oder verschiedene selbstständige Tätigkeiten nebeneinander.
Solche Erwerbsmodelle sind längst keine Ausnahme mehr. Gerade in kreativen Berufen, in der Beratung oder bei Personen, die schrittweise in die Selbstständigkeit wechseln, können verschiedene Einkommensquellen parallel bestehen. Die Unfallversicherung trägt dieser Realität künftig stärker Rechnung.
Aber brauche ich als Selbstständiger überhaupt eine Unfallversicherung?
Das ist die eigentlich entscheidende Frage. Denn die neue Regelung bedeutet nicht, dass Selbstständigerwerbende ab 2027 automatisch versichert sind – die Versicherung bleibt freiwillig. Deshalb lohnt es sich, die eigene Situation genauer anzuschauen.
Ein Unfall kann nicht nur Arzt-, Spital- oder Rehabilitationskosten verursachen. Viel gravierender kann für Selbstständige der Erwerbsausfall sein. Bei einem Angestellten bestehen dafür gesetzlich geregelte Versicherungssysteme. Wer selbstständig arbeitet, muss dagegen wesentlich stärker selbst dafür sorgen, dass bei einem längeren Ausfall genügend finanzielle Mittel vorhanden sind – gerade bei einem Unternehmen, das stark von der eigenen Arbeitsleistung abhängt.
«Bin ich gegen Unfall versichert?» ist die falsche Frage. Entscheidend ist: «Welche finanziellen Folgen eines Unfalls sind bei mir tatsächlich abgesichert?»
Krankenkasse ist nicht dasselbe wie UVG
Ein wichtiger Unterschied wird gerne übersehen: Selbstständigerwerbende können die Unfalldeckung grundsätzlich über ihre obligatorische Krankenversicherung einschliessen. Damit sind zwar insbesondere die Heilungskosten eines Unfalls abgesichert. Eine Unfallversicherung nach UVG bietet jedoch weitergehenden Schutz – dazu können, abhängig von der konkreten Situation, insbesondere Taggeldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie Rentenleistungen bei Invalidität oder Tod gehören.
Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung
Die Selbstständigkeit verspricht etwas, das für viele Menschen besonders wertvoll ist: mehr Freiheit – bei der Wahl der Kunden, bei der Gestaltung der Arbeitszeit, bei unternehmerischen Entscheidungen. Diese Freiheit hat allerdings eine Kehrseite: Eigenverantwortung. Als Selbstständiger gibt es keinen Arbeitgeber, der automatisch sämtliche Versicherungen organisiert. Vorsorge, Erwerbsausfall, Krankheit und Unfall müssen bewusst geplant werden.
Die Senkung der Eintrittsschwelle ist deshalb eine sinnvolle Änderung. Ob diese Lösung im Einzelfall tatsächlich die beste ist, hängt jedoch von Einkommen, Beschäftigungsgrad, bestehenden Versicherungen, finanziellen Reserven und der persönlichen Situation ab.
Was Selbstständige jetzt prüfen sollten
Denn Versicherungen sollten nicht einfach möglichst viele Risiken abdecken. Entscheidend ist, jene Risiken abzusichern, die einen finanziell wirklich aus der Bahn werfen könnten.
Fazit
Mit der Revision der Unfallversicherungsverordnung wird der Zugang zur freiwilligen UVG-Versicherung für Selbstständige deutlich geöffnet: CHF 44'460 statt bisher CHF 66'690. Ab 1. Januar 2027 können dadurch rund 40'000 zusätzliche Selbstständigerwerbende Zugang zur freiwilligen Unfallversicherung erhalten, gleichzeitig wird mehr Flexibilität für Teilzeitselbstständige geschaffen.
Für Selbstständige ist das ein guter Anlass, nicht nur die neue Eintrittsschwelle anzuschauen, sondern eine viel wichtigere Frage zu stellen: Was passiert finanziell mit mir und meinem Unternehmen, wenn ich morgen wegen eines Unfalls mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann? Wer darauf eine klare Antwort hat, hat einen wichtigen Teil seiner finanziellen Freiheit bereits abgesichert.